AHV Zweigstelle Lenk-St. Stephan-Zweisimmen
Die AHV-Zweigstelle ist die Verbindungsstelle zwischen Abrechnungspflichtigen, Leistungsbezügern und der Kantonalen Ausgleichskasse Bern.
Wir sind die direkte Anlaufstelle und bieten Ihnen Dienstleistungen und Informationen über:
Wir sind die direkte Anlaufstelle und bieten Ihnen Dienstleistungen und Informationen über:
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Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHV -
Invalidenversicherung, IV -
Erwerbsausfallentschädigung für Militär- und Zivilschutzdienstleistende, EO -
Familienzulagen -
Ergänzungsleistungen für AHV- und IV-Rentner/innen, EL -
Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung AHV- Beitragspflicht
Die AHV/IV ist eine obligatorische Sozialversicherung für alle Personen die in der Schweiz Wohnsitz haben oder hier erwerbstätig sind. Erwerbstätige sind beitragspflichtig ab 1. Januar des Jahres, in welchem sie 18-jährig werden, Nichterwerbstätige (Studenten, Weltreisende, IV-Rentner, vorzeitig Pensionierte, usw.) ab 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21-jährig werden.
AHV- Abrechnung
Selbständigerwerbende und Arbeitgeber müssen sich bei der AHV-Zweigstelle am Geschäftssitz oder bei der Ausgleichskasse ihres Verbandes anmelden um die persönlichen Beiträge und Lohnbeiträge für die Arbeitnehmer abzurechnen. Grundsätzlich ist jede Lohnzahlung AHV-pflichtig und der Arbeitgeber ist zur ordnungsgemässen Abrechnung mit der Ausgleichskasse verpflichtet. Dies gilt auch für private Haushalte mit Hausdienst- oder Pflegepersonal sowie Hausverwaltungen für Hauswarte. Nichterwerbstätige melden sich bei der AHV-Zweigstelle in der Wohnsitzgemeinde an.
Erwerbsausfallentschädigung EO
Militär- und Zivilschutzdienstleistende füllen Abschnitt "B" in der Meldekarte aus, welche sie vom Rechnungsführer erhalten. Arbeitnehmer und Arbeitslose geben die Meldekarte ihrem Arbeitgeber bzw. dem letzten Arbeitgeber ab. Dieser füllt die Lohnbescheinigung "D" aus und leitet die Karte zur Abrechnung seiner Ausgleichskasse weiter. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige reichen die Karte ihrer zuständigen Ausgleichskasse ein, Hausfrauen der AHV-Zweigstelle am Wohnsitz. Für ledige Rekruten beträgt die EO-Entschädigung generell CHF 62.00 pro Tag, unabhängig von der vorherigen Tätigkeit.
Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung
Familienzulagen
Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr | CHF 230.00 / Monat |
Kinder nach vollendetem 16. Altersjahr bis Abschluss Ausbildung | CHF 290.00 / Monat |
Familienzulagen Landwirtschaft (Berggebiet)
Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr | CHF 220.00 / Monat |
Kinder nach vollendetem 16. Altersjahr bis Abschluss Ausbildung | CHF 270.00 / Monat |
Renten- Anmeldungen
Die AHV-Zweigstelle gibt Formulare ab und nimmt die Anmeldungen entgegen für eine AHV-Rente, Witwen- und Waisenrente, Invalidenrente oder Hilflosenentschädigung. Die AHV-Rentenanmeldung sollte etwa vier Monate vor Rentenbeginn eingereicht werden. Wichtige Beilagen für die Berechnung der Erziehungsgutschriften sind Familienbüchlein und bei geschiedenen Antragstellern Scheidungsurteil und Konvention.
Ergänzungsleistungen
Es besteht ein rechtlicher Anspruch. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Bezügerinnen und Bezüger von AHV- oder IV-Renten, IV-Taggeldern oder Hilfslosenentschädigungen, auch bei Rentenvorbezug, können bei der AHV-Zweigstelle einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Gerne sind wir beim Ausfüllen der Anmeldung behilflich. Die Berechnung eines allfälligen Rentenanspruchs erfolgt aufgrund der aktuellen Einnahmen/Ausgaben und Vermögenswerte (Miete, Heimkosten, Renten, Erwerbseinkommen, Vermögenswerte, usw.) und muss bei jeder Veränderung angepasst werden
Kontakt
AHV-Zweigstelle Lenk-St. Stephan-Zweisimmen
Lenkstrasse 80
3772 St. Stephan
Lenkstrasse 80
3772 St. Stephan
AHV Zweigstellenleiter
Marcel Matti
Tel. +41 33 729 11 12
Fax +41 33 729 11 19
Tel. +41 33 729 11 12
Fax +41 33 729 11 19