Gemeindeorganisation
Eine Einwohnergemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und damit eine juristische Person. Juristische Personen sind künstliche Gebilde. Sie können nicht selbst handeln, sondern müssen Vertreter bestimmen, die für sie und in ihrem Namen handeln. Aus diesem Grund braucht jede Gemeinde Organe. Allen Organen ist ein bestimmter Wirkungskreis zugewiesen. Innerhalb dieses Kreises sind die Organe zuständig, die anfallenden Arbeiten für die Gemeinde zu erledigen, verbindliche Entscheide zu fällen und hoheitliche Anordnungen zu treffen.
Die Einwohnergemeinde St. Stephan besteht aus den Bäuerten Ried, Häusern, Grodey, Matten, Obersteg-Zuhäligen, Fermel und Griesseney. Die Grundzüge der Zuständigkeitsordnung sind im Organisationsreglement geregelt. Der Gemeindepräsident ist gleichzeitig der Vorsitzende Gemeindeversammlung und des Gemeinderats.
Die Einwohnergemeinde St. Stephan besteht aus den Bäuerten Ried, Häusern, Grodey, Matten, Obersteg-Zuhäligen, Fermel und Griesseney. Die Grundzüge der Zuständigkeitsordnung sind im Organisationsreglement geregelt. Der Gemeindepräsident ist gleichzeitig der Vorsitzende Gemeindeversammlung und des Gemeinderats.