Einwohnergemeinde St. Stephan
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Gemeindeversammlung


Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde und fassen ihre Beschlüsse an der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten in der Regel im ersten Halbjahr und im zweiten Halbjahr zur Gemeindeversammlung ein. Bei Bedarf kann er weitere Gemeindeversammlungen einberufen.